Neue Ökonomien durch zeitliche Begrenzung
In einer gesellschaftlichen Situation, deren Entwicklungsschritte sich ständig beschleunigen, sind zeitlich unbegrenzte Festschreibungen durch Eigentumsbildung im städtischen Raum nicht mehr zeitgemäß. Immer kürzere Nutzungsphasen von Gebäuden zeigen den Druck der Veränderungen im urbanen Gefüge. Die Liegenschaften von Städten und Gemeinden sollen zukünftig nicht mehr verkauft, sondern nur noch zeitlich begrenzt zur Verfügung gestellt werden. Damit wird der Ressource Boden die Grundlage zur Spekulation entzogen; zudem wird eine ungewollte dauerhafte programmatische Festschreibung verhindert. Diese Strategie versteht sich als Instrument dafür, öffentliches Eigentum langfristig für die Öffentlichkeit zu sichern und den Stadtplanungsämtern mehr Gestaltungsspielraum für eine sozial verantwortliche Stadtentwicklung zu geben.
Grundstücke in öffentlichem Eigentum werden bewusst zur temporären Aneignung zur Verfügung gestellt; zugleich bleiben diese der Öffentlichkeit als „Reserveflächen der Zukunft" erhalten. Städte und Gemeinden werden in die Lage versetzt, langfristig auf jeweils aktuelle kulturelle Entwicklungen situativ einzugehen. Zukünftig werden Grundstücke für Nutzungsübertragungen ausschließlich im Erbbaurecht für einen Zeitraum bis maximal 25 Jahre vergeben.
Gefragt sind Interventionen in der Stadt, welche die Fragestellungen der Effizienz im Bauen einer Neubewertung unter den Aspekten der zeitlichen Begrenzung und der daraus erwachsenden besonderen Art der Ökonomie unterziehen. Gefragt sind Entwürfe, denen es gelingt, diesem Ansatz eine relevante Konstruktion und Gestaltung zu verleihen.
Betreuung: Prof. Jens Ludloff, Dipl.-Ing. Lisa Fritz