Anschrift des Instituts
Besuchanschrift
Institut für Baukonstruktion
Universität Stuttgart
Fakultät Architektur und Stadtplanung
Kollegiengebäude 1
Geschoss 2B
Keplerstraße 11
70174 Stuttgart
IBK2
Institut für Baukonstruktion
Lehrstuhl 2 für Baukonstruktion, Bautechnologie und Entwerfen
Prof. Martin Ostermann
Universität Stuttgart
Fakultät Architektur und Stadtplanung
Kollegiengebäude 1, 2. OG
Keplerstraße 11
70174 Stuttgart
Sekretariat: Inge Klünder
Raum 2.43, Geschoss 2B
Telefon: +49 711 685-83253
Telefax: +49 711 685-83252
E-Mail
IBK
Institut für Baukonstruktion
Lehrstuhl für Nachhaltigkeit, Baukonstruktion und Entwerfen
Prof. Jens Ludloff
Universität Stuttgart
Fakultät Architektur und Stadtplanung
Kollegiengebäude 1, 2. OG
Keplerstraße 11
70174 Stuttgart
Sekretariat: Sybille Barthelme
Geschoss 2B
Telefon: +49 711 685-82911
E-Mail
Institut für Baukonstruktion
Anfahrt
Mit der Bahn
Vom Hauptbahnhof aus mit den Stadtbahnlinien U29 und U14 bis Haltestelle „Börsenplatz“ oder alternativ die Buslinien 40 und 42, Haltestelle „Katharinenhospital“ nehmen.
Mit dem Flugzeug
Der S-Bahnhof am Flughafen Stuttgart befindet sich auf Ebene 1 (Ausschilderung mit S). Vor dem Betreten des Bahnsteiges muss ein Fahrausweis gelöst werden. Die orangenen Fahrausweisautomaten befinden sich unmittelbar vor der Rolltreppe. Für die Fahrt zur Universität/ Bereich Stadtmitte wird ein Fahrausweis für zwei Zonen benötigt. Über die Tastatur des Fahrausweisautomaten die Kennzahl „002“ eingeben und den Fahrausweis per Bargeld oder Karte bezahlen. Auf dem Bahnsteig die S-Bahn-Linie S2 oder S3 Richtung Hauptbahnhof besteigen und bis zur S-Bahn-Station „Hauptbahnhof“ (tief) fahren. Danach entweder zu Fuß oder mit den Stadtbahnlinien U29 und U14 bis Haltestelle „Börsenplatz“ oder alternativ die Buslinien 40 und 42 bis Haltestelle „Katharinenhospital“ fahren.
Mit dem Auto
Richtung Stuttgart Zentrum, Hauptbahnhof Stuttgart, Friedrichstraße (B 27 Richtung Tübingen), Einfahrt Schellingstraße und dann in die Keplerstraße abbiegen.
Für Anreisen mit dem Auto bitte beachten: Das Stadtgebiet Stuttgart gilt als „Umweltzone". Das heißt, dass jedes Fahrzeug eine grüne Umweltplakette benötigt, um in Stuttgart fahren und parken zu dürfen. Zudem gilt ein ganzjähriges Fahrverbot für alle Kraftfahrzeuge mit Dieselmotoren der Abgasnorm Euro 4/IV und schlechter. Weitere Informationen zum Diesel-Verkehrsverbot hat die Stadt Stuttgart für Sie zusammengestellt.